Cybersecurity Act der EU ist in Kraft getreten

Am 27. Juni 2019 ist der EU Cybersecurity Act in Kraft getreten. Mit der europäischen Verordnung wird ein EU-weit geltendes Rahmenwerk für die IT-Sicherheitszertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen eingeführt und darüber hinaus das Mandat der EU-Cybersicherheitsagentur gestärkt. Ziel ist es, einheitliche Zertifizierungen für Cybersecurity zu etablieren, Bedrohungen durch Cyberangriffe zu mindern und Chancen neuer Technologien zu nutzen.

Mit den gemeinsamen Standards soll die Cybersicherheit insgesamt erhöht werden.
Hersteller können ihre IT-Produkte, Dienstleistungen und Prozesse freiwillig zertifizieren lassen, um deren IT-Sicherheit transparent zu machen. Dafür werden die Vertrauenswürdigkeitsstufen „niedrig“ „mittel“ oder „hoch“ vergeben.

Zertifizierungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung des Vertrauens und der Sicherheit in Produkte und Dienstleistungen und geben dem Verbraucher mehr Klarheit.
Weitere Informationen zum EU Cybersecurity Act bekommen Sie hier.